Kosten, Ablauf und Ihre Rechte bei Good Capital
Good Capital vermittelt Finanzsanierungen. Eine Finanzsanierung ist kein Kredit: Es wird kein Geld ausgezahlt. Ziel ist eine geordnete Regulierung bestehender Schulden über einen Zahlungsplan, den ein Sanierungsunternehmen mit Ihren Gläubigern verhandelt. Auf dieser Seite finden Sie die Kosten, den Ablauf und Ihre Rechte im Überblick.
Was kostet die Vermittlung durch Good Capital?
Die Vermittlungsgebühr beträgt zwischen 2,5 % und 9,5 % der angefragten Schuldsumme. Die Gebühr wird erst fällig, wenn der vermittelte Finanzsanierungsvertrag wirksam zustande gekommen ist, also wenn Sie das Angebot der Sanierungsgesellschaft annehmen (AGB Ziff. 3.1). Kommt kein Finanzsanierungsvertrag zustande, fällt keine Gebühr an. Die genaue Höhe steht in Ihrem individuellen Angebot, bevor Sie unterschreiben.
Die Kosten der Finanzsanierung selbst legt das Sanierungsunternehmen in seinem eigenen Vertrag offen. Auch diese Kosten richten sich prozentual nach der Schuldsumme und werden vor Vertragsabschluss ausgewiesen.
Wie läuft die Finanzsanierung ab?
- Anfrage: Sie nennen Ihre Schuldsumme, Ihre Gläubiger und Ihre finanzielle Situation.
- Angebot: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot mit der konkreten Vermittlungsgebühr.
- Vermittlungsvertrag: Die Vermittlungsgebühr wird fällig, wenn der vermittelte Finanzsanierungsvertrag wirksam zustande gekommen ist.
- Sanierungsvertrag: Sie schließen einen eigenen Vertrag mit dem vermittelten Sanierungsunternehmen.
- Durchführung: Das Sanierungsunternehmen erstellt den Zahlungsplan, verhandelt mit den Gläubigern und verteilt Ihre Raten.
Was passiert, wenn Gläubiger den Plan ablehnen?
Gläubiger sind nicht verpflichtet, einer Ratenvereinbarung oder einem Teilverzicht zuzustimmen. Lehnt ein Gläubiger ab, bleibt seine Forderung bestehen. Laufende Vollstreckungs-, Betreibungs- oder Gerichtsverfahren werden durch eine Finanzsanierung nicht gestoppt. Welche Kosten in diesem Fall geschuldet bleiben, regelt der jeweilige Vertrag.
Ihre Rechte
Kunden in der EU (Deutschland, Österreich) haben ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen, sofern sie nicht ausdrücklich darauf verzichtet haben. Kündigungsfristen und -folgen stehen im Vermittlungs- und im Sanierungsvertrag. Ihre Daten werden ausschließlich zur Vertragserfüllung verarbeitet; Einzelheiten finden Sie in der Datenschutzerklärung. Bei Fragen oder Beschwerden erreichen Sie uns über die im Impressum genannten Kontaktdaten.
Sie haben eine Zahlungsaufforderung erhalten? Hier erfahren Sie, wie Sie die Forderung prüfen.
Unabhängige und kostenlose Alternativen
Bevor Sie einen kostenpflichtigen Vertrag abschließen, können Sie sich kostenlos beraten lassen: in Deutschland bei den Schuldnerberatungsstellen der Verbraucherzentralen und Wohlfahrtsverbände. Diese Stellen verhandeln ebenfalls mit Gläubigern und begleiten auf Wunsch ein gerichtliches Entschuldungsverfahren.
Häufige Fragen
Bekomme ich Geld ausgezahlt? Nein. Eine Finanzsanierung ist kein Kredit.
Werden meine Schulden geringer? Nur, wenn ein Gläubiger einem Verzicht zustimmt. Darauf gibt es keinen Anspruch.
Wovon hängt die Vermittlungsgebühr ab? Von der angefragten Schuldsumme; der Prozentsatz steht in Ihrem Angebot.
Gibt es zwei Verträge? Ja: den Vermittlungsvertrag mit Good Capital und den Sanierungsvertrag mit dem Sanierungsunternehmen.
Stoppt die Finanzsanierung Mahnungen oder Pfändungen? Nein. Behörden- und Gerichtsverfahren laufen unabhängig davon weiter.
Zufriedene Kunden der Good Capital.
Ihre Erfahrungen sprechen für sich.


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