Skip to main content

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Grundlagen

1.1. Diese AGB regeln die Rechtsbeziehung der Vertragsparteien des Vermittlungsvertrages. Subsidiär sind die einschlägigen Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuches anwendbar.

 

1.2. Die Inhalte der Website auf www.good-capital24.de sind für die GoodCap Noris AG & Co. KG nicht verbindlich und begründen kein Angebot.

 

1.3. Die Website www.good-capital24.de ist ein Informationsdienst der Good Cap Noris AG & Co. KG. Die Good Cap Noris AG & Co. KG ist weder ein Kreditinstitut noch vermittelt sie Kredite, Darlehen oder anderweitige Beschafung von Geldmitteln.

 

1.4. Die Good Cap Noris AG & Co. KG stellt lediglich Informationen zum Thema Finanzsanierung, Schuldenregulierung und -tilgung zur Verfügung und vermittelt Verträge mit Finanzsanierungsdienstleistern.

 

1.5. Alle Online-Infos sind kostenlos. Sollten bei einer konkreten Anfrage Kosten entstehen, wird der Kunde vorab informiert. Auf Umfang und Höhe wird vorab hingewiesen. Ohne die ausdrückliche Bestätigung bzw. Beauftragung durch den Kunden entstehen keine Kosten.

 

1.6. Es entstehen keine Kosten für Anfragen, deren weitere Bearbeitung die Good Cap Noris AG & Co. KG ablehnen muss.

 


2. Zustandekommen und Inhalt der Vermittlungsvertrages

2.1 Mit der Vorab-Anfrage erfragt der Kunde bei der Good Cap Noris AG & Co. KG kostenlos die Möglichkeit, ob die Good Cap Noris AG & Co. KG dem Kunden eine Finanzsanierung vermitteln kann. Der Kunde hat dazu allenfalls weitere Informationen und Auskünfte zu erteilen. Die Good Cap Noris AG & Co. KG übermittelt dem Kunden anschließend ein Angebot zum Abschluss eines kostenpfichtigen Vermittlungsauftrages.

 

2.2. Durch die Versendung der Anfrage bestätigt der Kunde, dass er diese AGB erhalten und den Inhalt der AGB zur Kenntnis genommen hat sowie der Einbeziehung der AGB zustimmt.

 

2.3. Ergeben die Vorabklärungen der Good Cap Noris AG & Co. KG, dass sich ein Finanzsanierungsunternehmen zur Sanierung der fnanziellen Situation des Kunden bereit erklärt, teilt die Good Cap Noris AG & Co. KG dies dem Kunden schriftlich mit und unterbreitet ihm ein kostenpfichtiges Angebot und stellt dem Kunden erneut seine AGB zur Verfügung.

 

2.4. Der Kunde kann darauf den Auftrag an die Good Cap Noris AG & Co. KG zur Vermittlung schriftlich oder mündlich erteilen. Das Zustandekommen des Vermittlungsvertrages zwischen der Good Cap Noris AG & Co. KG und dem Kunden wird spätestens durch die vom Kunden bezahlte fällige Vermittlungsgebühr bestätigt.

 

2.5. Die Good Cap Noris AG & Co. KG kann dem Kunden auf Wunsch schriftlich bestätigen, dass der Kunde die Vermittlungsgebühr in zwei Teilzahlungen leisten kann. In diesem Fall kommt der Vermittlungsvertrag spätestens am Tag der Verbuchung der ersten fälligen Teilzahlung zustande. Die zweite Teilzahlung ist fällig mit dem Tag, an welchem der Kunde den Finanzsanierungsvertrag zugestellt erhalten und ihn durch seine Unterschrift angenommen hat.

 

2.6. Zur Sicherung der Zahlungsansprüche der Good Cap Noris AG & Co. KG tritt der Kunde sämtliche eventuellen Erstattungsansprüche gegen den vermittelten Finanzsanierer an die Good Cap Noris AG & Co. KG ab. Die Abtretung ist der Höhe nach auf das 1,3 fache der Vermittlungsgebühr begrenzt. Die Sicherungsabtretung erlischt auto-matisch mit dem Erlöschen der Ansprüche der Good Cap Noris AG & Co. KG gegenüber dem Kunden.

 

2.7. Zur Sicherung der Ansprüche aus dem gegenständlichen Vermittlungsvertrag, mithin der vereinbarten Vermittlungsgebühr, tritt der Kunde hiermit den pfändbaren Anteil seines Arbeitslohns an die Good Cap Noris AG & Co. KG ab, auch wenn die Zahlung der Vermittlungsgebühr zum Zeitpunkt der Abtretung noch nicht fällig sein sollte. Zur Begrenzung der Abtretung gilt die Klausel 2.6. entsprechend.

 

2.8. Mit Erteilung des Auftrages bestätigt der Kunde der Good Cap Noris AG & Co. KG die vereinbarte Vermittlungsgebühr in der vereinbarten Höhe nach Erfüllung der vertraglichen Verpfichtungen durch die Good Cap Noris AG & Co. KG zu bezahlen.


3. Pflichten des Kunden

3.1. Der Kunde verpfichtet sich nach Zustandekommen des Vermittlungsvertrages und nach Annahme des von der Good Cap Noris AG & Co. KG übersandten verbindlichen Angebotes zur Finanzsanierung, der Good Cap Noris AG & Co. KG die vereinbarte Vermittlungsgebühr zu bezahlen.

 

3.2. Die Vermittlungsgebühr deckt folgende Dienstleistungen der Good Cap Noris AG & Co. KG: Aktenanlage, Kosten für Datenspeicherung in der EDV-Anlage, Erstellung von Listen, Portokosten, Telefongebühren, Telefaxgebühren, Kopien, Pauschale für Sachkostenaufwand und das Einholen von Angeboten zum Abschluss eines Finanzsanierungsvertrages.

 

3.3. Der Kunde versichert, dass sämtliche der Good Cap Noris AG & Co. KG gegenüber gemachten Angaben vollständig und richtig sind. Unrichtige Angaben können die sofortige Aufösung des Vermittlungsvertrages und bei einem schuldhaften Handeln Schadenersatzansprüche der Good Cap Noris AG & Co. KG zur Folge haben.

 

3.4. Alle Zahlungen des Kunden sind spesenfrei und ohne Abzug an die Good Cap Noris AG & Co. KG zu leisten. Überweisungen erfolgen auf Gefahr des Kunden. Einziehungs- und Diskontspesen gehen zu Lasten des Kunden

 

3.5. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Good Cap Noris AG & Co. KG berechtigt, ihm Mahnkosten von 2,50 EUR pro Mahnung zu verrechnen sowie die Erfüllung aller vertraglichen Verpfichtungen bis zur Erfüllung aller Zahlungsverpfichtungen des Kunden einzustellen. Dem Kunden wird nachgelassen zu beweisen, dass der Good Cap Noris AG & Co. KG ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger als die Pauschale in Höhe von EUR 2,50 pro Mahnung ist.

 

3.6. Der Kunde hat der Good Cap Noris AG & Co. KG alle im Zusammenhang mit der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpfichtungen geleisteten Auslagen zu vergüten, welche diese nach Vertragsabschluss sowie in Folge einer schuldhaften Vertragspfichtverletzung des Kunden vorgenommen hat.

 

3.6.1 In jedem Fall sind bei Stellung einer Anfrage die entstandenen erfor-derlichen Auslagen zu ersetzen, wenn durch die oder durch einen ihrer Vertragspartner dem Kunden aufgrund dessen Beauftragung eine verbindliche Vertragsgarantie unterbreitet werden kann und dieser diese dann nicht annimmt. Bis zu einem Höchstbetrag von 200,00 EUR werden diese von uns vorab verauslagt. Ab einem Betrag von 200,00 EUR wird eine entsprechende Vorschussleistung fällig.


4. Zu vermittelnder Finanzsanierungsvertrag

4.1. Das von der Good Cap Noris AG & Co. KG an den Kunden vermittelte Finanzsanierungsinstitut ist bestrebt, für und mit Vollmacht des Kunden mit dessen Gläubigern eine Reduktion der Schulden und eine ratierliche Zahlung seiner gesamten Verbindlichkeiten auszuhandeln.

 

4.2. Die Finanzsanierungsgesellschaft nimmt während der Laufzeit des Finanzsanierungsvertrages die mit dem Kunden selbst vereinbarten Ratenzahlungen entgegen und leitet diese entsprechend der Vereinbarungen mit den Gläubigern an diese weiter. Ziel ist eine sukzessive Entschuldung des Kunden.

 

4.3. Der Finanzsanierungsvertrag wird dem Kunden per Einschreiben zugestellt

 

4.4. Sollte der Finanzsanierungsvertrag zwischen dem Kunden und dem Sanierungsunternehmen aus Gründen nicht zustande kommen, welche der Kunde nicht zu vertreten hat, erstattet die Good Cap Noris AG & Co. KG dem Kunden die bereits geleistete Vermittlungsgebühr zurück.

 

4.5 Die Good Cap Noris AG & Co. KG hat Anspruch auf Ersatz ihrer Aufwendungen, wenn der Kunde den Vertrag nach Erhalt der Widerrufsbelehrung innerhalb der Widerrufsfrist widerruft und er die Good Cap Noris AG & Co. KG zuvor ausdrücklich aufgefordert hatte, vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der vertraglich geschuldeten Dienstleistung zu beginnen. Der Aufwendungsersatzanspruch beträgt EUR 250,00 und deckt die Kosten für den in Zifer 3.2 genannten Aufwand ab. Dem Kunden wird nachgelassen zu beweisen, dass der tatsächliche Aufwand geringer gewesen ist bzw. der Good Cap Noris AG & Co. KG ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist.

 

4.6. Zur Sicherung der Ansprüche der Good Cap Noris AG & Co. KG tritt der Kunde seine eventuellen Erstattungsansprüche gegen den ver-mittelten Finanzsanierer ab. Der Höhe nach ist die Sicherung begrenzt auf 130% des ausgemachten Vermittlungshonorars. Die Sicherungsabtretung erlischt, wenn das Vermittlungshonorar vollständig entrichtet worden ist.


5. Widerrufsrecht

5.1. Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie an uns (Good Cap Noris AG & Co. KG, Dianastraße 96, 90441 Nürnberg, service@good-capital24.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandte Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist ist es ausreichend, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

 

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dieselbe Zahlungsmittel, dass Sie bei der ursprüng-lichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie ausdrücklich verlangt, dass die Dienstleistung der Good Cap Noris AG & Co. KG während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag in der Höhe zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie die Good Cap Noris AG & Co. KG von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichtet haben, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Dieser Aufwendungsersatzanspruch ist pauschalisiert (siehe 4.5.)

 

5.2. Das Widerrufsrecht des Kunden erlischt, wenn die Good Cap Noris AG & Co. KG die vertraglich geschuldete Leistung zu dem Zeitpunkt des Widerrufs des Kunden bereits erfüllt hat und mit der Ausführung ihrer vertraglich geschuldeten Leistung erst begonnen hat, nachdem der Kunde die Good Cap Noris AG & Co. KG hierzu vor Ablauf der Widerrufsfrist ausdrücklich aufgefordert und bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert

 

5.3. Wird der Vermittlungsvertrag wirksam widerrufen, so hat der Kunde den im Original übermittelten Finanzsanierungsvertrag bzw. das im Original übersandte verbindliche Angebot zum Abschluss eines Finanzsanie-rungsangebotes zurück zu senden. Es ist ihm untersagt, Kopien zu machen.

 

5.4. Der Kunde erwirbt erst Eigentum an der Urkunde vorbehaltlich der Unwiderrufichkeit des Vermittlungsvertrages und der vollständigen Bezahlung der Vermittlungsgebühr.


6. Datenschutz

6.1. Die Good Cap Noris AG & Co. KG richtet sich nach den Normen der DSGVO. Der Kunde hat jederzeit das Recht, die über ihn gesammelten Daten einzusehen.

 

6.2. Die Good Cap Noris AG & Co. KG ist berechtigt, die personenbe-zogenen Daten zur technischen und organisatorischen Abwicklung und Erfüllung der Dienstleistungen, zur Pfege der Kundenbeziehung sowie für eigene Marketing- und Werbezwecke zu verwenden, namentlich auch zur bedarfsgerechten Gestaltung und Entwicklung ihrer Dienstleistungen.

 

6.3. Die Good Cap Noris AG & Co. KG ist weiter berechtigt, die Kunden-daten an Dritte weiterzugeben, die mit der Abwicklung von Kunden-beziehungen oder mit dem Inkasso ausstehender Rechnungsbeträge beauftragt sind, sowie diese Daten zu Marketing- und Werbezwecken an ausgewählte Partnerfrmen in Deutschland und im Ausland weiterzugeben.

 

6.4. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, die Verwendung seiner Daten zu Werbe- und Marketingzwecken telefonisch oder schriftlich zu untersagen. 


7. Haftung und Garantieleistungen

7.1. Die Good Cap Noris AG & Co. KG haftet nur für Vermögensschä-den des Kunden, die in direktem Zusammenhang mit der Erfüllung der vertraglichen Verpfichtungen stehen und die von der Good Cap Noris AG & Co. KG oder von ihr beauftragte Hilfspersonen und/oder Subunternehmen absichtlich oder grobfahrlässig verursacht worden sind. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit von der Good Cap Noris AG & Co. KG oder der von ihr beauftragten Hilfspersonen und/oder Subunternehmen ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Auftraggebers, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpfichten (wesentlichen Vertragspfichten) sowie dem Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit wird für leichte Fahrlässigkeit unbeschränkt gehaftet. Die Haftung für die Ver-letzung von Kardinalpfichten ist auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. In keinem Fall haftet die Good Cap Noris AG & Co. KG für direkte oder indirekte Folgeschäden, Drittschäden etc. Dies gilt nicht bei einer vorsätzlichen und/oder grob fahrlässigen Hand-lung sowie bei einer Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Auftraggebers, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpfichten (wesentlichen Vertragspfichten) sowie dem Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit wird für leichte Fahrlässigkeit unbeschränkt gehaftet. Die Haftung für die Verletzung von Kardinalpfichten ist auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

 

7.2.Jegliche Haftung entfällt auch für leichte Fahrlässigkeit, wenn:

· der Kunde schuldhaft vertragliche Bestimmungen missachtet oder

· der Kunde schuldhaft unrichtige Angaben macht.

Vorstehendes gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Ge-sundheit des Auftraggebers, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpfichten (wesentlichen Vertragspfichten) sowie dem Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit wird für leichte Fahrlässigkeit unbeschränkt gehaftet. Die Haftung für die Verletzung von Kardinal-pfichten ist auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

 

7.3. Die Good Cap Noris AG & Co. KG vermittelt nur Finanzsanierungs-verträge zwischen den Kunden und einer Finanzsanierungsgesellschaft. Die Good Cap Noris AG & Co. KG übernimmt keinerlei Haftung für den Inhalt der Finanzsanierungsverträge und für jegliche Handlungen und/oder Unterlassungen der Finanzsanierungsgesellschaf.

 

7.4. Die GoodCapNoris AG & Co. KG übernimmt keine Garantie,dass ein Finanzsanierungsvertrag zwischen dem Kunden und der von ihr vermittelten Finanzsanierungsgesellschaft zustande kommt. Der Entscheid über die Annahme oder Ablehnung einer Finanzsanierung liegt bei der Finanzsanierungsgesellschaft und/oder dem Kunden.


8. Sonstiges

8.1. Es existieren keinerlei mündliche Nebenabsprachen. Abänderungen dieser Vereinbarung sind nur in Textform gültig. Auch das Abändern der Textformklausel bedarf der Textform.

 

8.2. Mitteilungen an die vom Kunden der Good Cap Noris AG & Co. KG zuletzt genannte Adresse (postalisch oder E-Mail) gelten als zugestellt. 

 

8.3.Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam werden oder undurchführbar sein oder werden, gelten die gesetzlichen Regelungen gemäß § 306 BGB.

 

8.4. Auf das vorliegende Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung. Ausschließlicher Erfüllungsort ist am Sitz der Good Cap Noris AG & Co. KG. Gegenüber Unternehmern gilt zusätzlich: Gerichtsstand ist der Sitz der Good Cap Noris AG & Co. KG.